Share on linkedin
Share on xing
Share on facebook
Share on twitter
Illustration Stichtag Barrierfreiheit

Barrierefreie Websites: Am 23.09. ist Stichtag!

Die Frist der EU-weiten Richtlinie 2016/2102 für die Umstellung öffentlicher Internetauftritte auf barrierefreie Websites endet bald. Sind Sie betroffen? Sind Sie vorbereitet?

Für wen gilt die Richtlinie?

Betroffen sind die Websites öffentlicher Stellen in der EU – dies betrifft auch die Websites von Unternehmen, die mindestens zu 50% in öffentlicher Hand liegen.  Bereits seit September 2019 ist die Richtlinie bindend für neu erstellte Websites – ab dem 23. September 2020 müssen auch bereits bestehende Websites barrierefrei umgesetzt sein. Für mobile Apps gilt die Richtlinie ab 23. Juni 2021!

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

Die Strafen werden von den Mitgliedsstaaten selber festgelegt und können sich dementsprechend unterscheiden. In Deutschland scheint es Stand jetzt noch keine Bußgelder zu geben, ggf. braucht es hier zunächst Präzedenzfälle. Allerdings wäre ein Umweg über das Allgemeine Gleichstellungsgesetz denkbar. Bei Nichteinhaltung kann hier Klage eingereicht werden, und dieses Gesetz sieht durchaus Strafen vor.

 Weiterhin sieht die Richtlinie die Einrichtung u.a. einer Beschwerdestelle vor. Aus unserer Sicht macht es wenig Sinn, sich hier aus der Affaire zu ziehen. Barriefreiheit ist eine Investition, die früher oder später sowieso Standard sein wird – weiterhin ist es zu kurz gedacht, sie als lästige Pflicht zu betrachten. Denn eigentlich nutzt sie allen Ihren Nutzern und trägt auch zu SEO-Ranking und Conversions bei.
Barrierefreiheit ist ein guter und sicherer Weg zu einer besseren Performance Ihrer Website. Und natürlich wirkt sich das auch aufs Markenimage aus.

Fragen Sie sich: Möchten Sie hier Pionier sein und frühzeitig profitieren? Oder möchten Sie zwangsweise Nachzügler sein und den Vorsprung der Pioniere erst aufwendig einholen müssen?

Was ist unter „Barrierefreie Websites“ zu verstehen und wie gestaltet sich die Umstellung?

Die Richtlinie und die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) sind umfangreich und erfordern einiges an Einarbeitung. Da wir das bereits hinter uns haben, haben wir alles für Entscheider Wissenswerte zugänglich zusammengefasst, in unserem Blogartikel zum Thema:

Barriefreiheit bei Websites bald Pflicht – Hürden und Chancen

 

Kontakt

Just Bienek
Fragen, Anmerkungen oder Feedback für den Autor?

Juri Bienek | Online Marketing Manager

Share on linkedin
Share on xing
Share on facebook
Share on twitter

Kontakt

Portrait Christoph Kruse

Christoph Kruse
Business Development Manager

+49 511 924940-0